Manchmal beginnt Machtmissbrauch mit einem Lachsmiley. Und endet vor Gericht.
- Juliane Götze

- 20. Apr.
- 5 Min. Lesezeit
Manchmal beginnt aber auch ein Text nicht mit einer klaren Haltung oder einer fertigen Meinung, sondern mit einem kurzen Moment des Innehaltens. So war es auch hier.
Ich bin vor einigen Wochen während einer Recherche auf einen arbeitsrechtlichen Artikel zum Thema Machtmissbrauch gestoßen. Ein Urteil des LAG Köln, sauber aufbereitet, präzise formuliert, ergänzt um die üblichen „Folgen für die Praxis“. Ein Text, wie er in vielen Fachpublikationen stehen könnte. Nichts daran wirkte zunächst ungewöhnlich – bis ich gesehen habe, von wem dieser Artikel stammt.
Von genau der Kanzlei, die meinen ehemaligen Arbeitgeber in einem laufenden Verfahren vertritt.

Ich habe einen Moment innegehalten. Nicht, weil der Inhalt des Artikels falsch gewesen wäre. Im Gegenteil, vieles daran ist fachlich sauber, differenziert argumentiert und juristisch einwandfrei. Und vielleicht ist genau das der Punkt, der diesen Text für mich so besonders macht.
Denn er zeigt etwas, das über den konkreten Fall hinausgeht.
Der Fall selbst wirkt auf den ersten Blick eindeutig.
Ein Geschäftsführer fordert eine Mitarbeiterin auf, zu einem Kundentermin „bisschen rockmäßig was Kurzes und Dekolleté-mäßiges“ zu tragen, ergänzt um rote Fingernägel und schließlich diesen einen Satz, der sich nicht mehr relativieren lässt: „Ganz wichtig. Nichts unter dem Rock anziehen.“ Die Mitarbeiterin reagiert mit Lachsmileys. Er nennt es im nächsten Moment „Spaß“, nimmt sie aus dem Termin heraus, entzieht ihr damit Sichtbarkeit – und beginnt kurz darauf, sie zu beleidigen.
„Dumme Frau.“
„Will deine hässliche Fresse nicht sehen.“
Was folgt, ist kein Ausrutscher, sondern ein Muster: Druck, Entzug von Privilegien, Distanz. Und dann – fast routiniert – die Gegenbewegung: Blumen, Entschuldigung, Einladung. Eine Form von Wiedergutmachung, die weniger mit Einsicht zu tun hat als mit Kontrolle über die Situation.
Vier Tage später endet das Ganze mit einer Kündigung.
Das Gericht nennt dieses Verhalten, was es ist: sexistisch, entwürdigend und willkürlich. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wird als unzumutbar bewertet, eine hohe Abfindung zugesprochen.
Ein klarer Fall.
Und genau darin liegt die eigentliche Irritation.
Denn solche Fälle geben uns eine trügerische Sicherheit. Sie vermitteln das Gefühl, dass Machtmissbrauch etwas ist, das man erkennt, wenn es passiert. Dass es diesen einen Moment gibt, in dem Grenzen sichtbar überschritten werden: eindeutig, benennbar, juristisch greifbar.
Diese Klarheit entsteht aber fast immer erst im Nachhinein!
Was später in Urteilen wie eine saubere Abfolge einzelner Vorfälle erscheint, fühlt sich von innen oft ganz anders an. Nicht wie ein klarer Bruch, sondern wie ein langsames Verschieben von Grenzen, das sich erst im Rückblick vollständig erschließt.
Ich kenne genau diese Dynamik.
Diese leisen Momente, in denen etwas kippt, ohne dass man sofort sagen kann, was genau gerade passiert. Ein Kommentar, der irritiert, aber nicht eindeutig „zu viel“ ist. Ein Ton, der sich verändert. Eine Nähe, die entsteht, ohne dass man sie bewusst gewählt hat – und ohne dass sie offen eingefordert wird.
Und dann gibt es diesen einen Moment, der später in den Akten landet.
Reduziert auf einen Screenshot.
Auf einen Satz.
Auf ein Detail, das plötzlich alles erklären soll.
Den Lachsmiley.
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Ich habe lange darüber nachgedacht, wie schnell genau solche Details im Nachhinein bewertet werden. Wie leicht daraus eine Geschichte entsteht, die scheinbar etwas belegt: Zustimmung, Lockerheit, vielleicht sogar ein Mitgehen.
Dabei steht hinter einem solchen Emoji oft etwas völlig anderes.
Unsicherheit. Ein kurzer Versuch, die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen.
Oder schlicht die Tatsache, dass man in diesem Moment keine klare, passende Reaktion zur Verfügung hat...weil man noch versucht zu verstehen, was da gerade passiert.
Was in der juristischen Logik wie ein Detail wirkt, ist in der Realität oft ein Symptom.
Wer diese Dynamik nicht kennt, liest solche Verläufe anders.
Wer sie kennt, erkennt sie sofort – und meistens viel zu spät.
Was mich an solchen Artikeln deshalb weniger interessiert, ist das Urteil selbst. Sondern das, was davor passiert ist. Denn die juristische Bewertung beginnt immer erst dann, wenn etwas bereits passiert ist. Wenn Verhalten eingeordnet werden kann. Wenn Grenzen eindeutig überschritten wurden. Wenn ein Fall formulierbar wird.
Das System ist darauf ausgelegt, zu reagieren. Aber es ist erstaunlich schlecht darin, früh zu erkennen.Und genau dort liegt das eigentliche Problem.
Nicht in dem Moment, in dem jemand offensichtlich zu weit geht, sondern in all den Momenten davor, in denen sich etwas verschiebt – leise, schleichend, oft eingebettet in eine Arbeitsbeziehung, die gleichzeitig von Vertrauen, Hierarchie und professioneller Nähe geprägt ist.
Dort entsteht Machtmissbrauch.
Nicht spektakulär, nicht laut.
Sondern genau dort, wo er am wenigsten auffällt.
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Was mich persönlich lange beschäftigt hat, ist eine unbequeme Erkenntnis: Dass Systeme sehr gut darin sind, klare Fälle zu bewerten, aber gleichzeitig erstaunlich schlecht darin, die Dynamiken zu verstehen, die genau zu diesen Fällen führen.
Es wird geschult, sensibilisiert, dokumentiert. Es gibt Richtlinien, Anlaufstellen und Prozesse. Und trotzdem entstehen diese Situationen immer wieder.
Nicht, weil niemand wüsste, was richtig wäre. Sondern weil das Entscheidende oft nicht im Regelwerk steht.
Wie fühlt sich ein Moment an, in dem etwas kippt?
Woran erkennt man, dass eine Grenze überschritten wird, lange bevor sie beweisbar ist?
Und warum zweifeln so viele Menschen in genau diesen Momenten zuerst an sich selbst – und nicht an dem Verhalten, das sie irritiert?
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Vielleicht liegt die provokanteste Wahrheit genau hier:
Machtmissbrauch braucht keine klaren Grenzüberschreitungen, um zu beginnen. Er braucht nur ein Umfeld, in dem Unsicherheit nicht aufgefangen wird.
Ein Umfeld, in dem Hierarchien stärker wirken als Klarheit. In dem Nähe und Professionalität verschwimmen dürfen. Und in dem erst dann reagiert wird, wenn ein Verhalten nicht mehr zu übersehen ist – oder nicht mehr zu halten ist.
Dann wird bewertet.
Dann wird entschieden.
Dann wird es teuer.
Für Unternehmen.
Und für die Menschen darin? Oft schon lange vorher...
Wir sollten aufhören Machtmissbrauch erst dort zu suchen, wo er bereits eskaliert ist. Und anfangen, genauer hinzusehen, wo er entsteht:
In den kleinen Momenten.
In den uneindeutigen Situationen.
In diesem leisen Gefühl, dass etwas nicht stimmt – lange bevor man es beweisen kann.
Denn genau dort entscheidet sich, ob ein System schützt. Oder ob es (wie so oft!) erst dann reagiert, wenn der Schaden längst entstanden ist.
Und vielleicht ist es am Ende noch ein Detail, das man leicht überlesen könnte – oder gerade deshalb nicht sollte.
Dass der Artikel, der diesen Fall so klar einordnet, ausgerechnet von der Kanzlei stammt, die meinen ehemaligen Arbeitgeber in einem laufenden Verfahren vertritt, ist spannend.
Denn während solche Fälle in der Rückschau eindeutig wirken, erlebe ich parallel, wie genau diese Eindeutigkeit im konkreten Verfahren immer wieder hinterfragt wird. Wie aus Dynamiken, die sich eigentlich klar beschreiben lassen, plötzlich Konstellationen werden, in denen nichts mehr eindeutig ist.
Aussage gegen Aussage.
Und manchmal kommt noch etwas hinzu: Dass genau die Momente, in denen Grenzen überschritten werden, gar nicht erst schriftlich stattfinden!
Sondern dort, wo nichts bleibt – außer der eigenen Erinnerung. Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Spannung. Dass wir sehr genau wissen, wie Machtmissbrauch aussieht –
und gleichzeitig oft erst dann bereit sind, ihn so zu benennen, wenn er sich lückenlos beweisen lässt.
Und alles davor… bleibt Grauzone. Und wird zum Problem derjenigen, die ihn benennen.
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Hier der Link zum Original-Artikel zum LAG Urteil vom 09.07.2025 – Az. 4 SLa 97/25
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Ich schreibe hier aus meiner persönlichen Perspektive und Erfahrung heraus. Der Beitrag ordnet einen öffentlich diskutierten Fall ein, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine rechtliche Bewertung im Einzelfall.

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